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Vorlage Vollmacht U-18

Eine Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrages ("Vollmacht U-18") könnt ihr über den Button herunterladen. Beachtet bitte die Hinweise in unserem FAQ zu Regelungen für den Besuch 16-18-Jähriger bei Veranstaltungen nach 24 Uhr!

faq

Sachen, die an der Garderobe nicht abgeholt wurden sowie alles, was nach den Veranstaltungen bei der Reinigung gefunden wird, heben wir bis zu 6 Wochen im Haus auf. Wertgegenstände gehen danach an's Fundbüro Cottbus, gebrauchte Kleidung wird aus hygienischen Gründen entsorgt.

Bei Fundstücken aus der Garderobe, für die die Garderobenmarke nicht mehr vorhanden ist, verlangen wir eine Gebühr von 3,- € zur Wiederbeschaffung der verlorenen Marke!

Regelungen für den Besuch 16-18-Jähriger bei Veranstaltungen nach 24 Uhr

  1. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist das Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen. Jeder Besucher von Veranstaltungen hat ein gültiges Personaldokument bei sich zu führen.
     
  2. Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter / Erziehungsbevollmächtigter ist der Besuch von Veranstaltungen ohne Altersbeschränkung bis 24 Uhr gestattet.
     
  3. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Besuch von Veranstaltungen nach 24 Uhr nur in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten gestattet. Ausnahmen sind nur möglich bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht. Auch hierbei erfolgt der Einlass unter Vorbehalt. Die Vollmacht ist entsprechend auszufüllen, zur Veranstaltung mitzubringen und wird am Einlass hinterlegt. Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises der / des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten beizufügen. Insbesondere hat der Erziehungsbeauftragte auf die Einhaltung der diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen zu achten.

Rechtliche Grundlagen - Jugendschutzgesetz (Auszug):

§ 1 Begriffsbestimmung Erziehungsbeauftragte Person

  1. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein.
  2. Das Einverständnis der Eltern muss vorliegen.
  3. Erziehungsaufgaben müssen tatsächlich wahrgenommen werden.
  4. Die erziehungsbeauftragte Person muss der Aufsichtspflicht nachkommen können.
  5. Der Erziehungsbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen durch den Jugendlichen eingehalten werden.

§ 5 Tanzveranstaltungen

  1. Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten ist der Besuch von Veranstaltungen ohne Altersbeschränkung bis 24:00 Uhr gestattet.
  2. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Besuch von Veranstaltungen nach 24:00 Uhr nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet.

§ 9 Alkoholische Getränke

  1. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist es gestattet Bier und Wein zu trinken. Branntweinhaltige Getränke dürfen jedoch nicht getrunken werden.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

  1. Der Konsum und die Abgabe von Tabakwaren ist Jugendlichen erst ab 18 Jahren gestattet.

Rechtliche Grundlagen - Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug):

§ 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

  1. Der Erziehungsbeauftragte ist im Falle eines Schadens, welchen der minderjährige Jugendliche verursacht, zum Ersatz verpflichtet.

§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

  1. Die elterliche Sorge ist die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen. Sie teilt sich in die Personensorge und die Vermögenssorge.

Kontakt

Telefon für Infos, Anfragen & Reservierungen:
+49 (0)355 - 380 24 20

  • Jugendkulturzentrum Glad-House
    Eigenbetrieb der Stadt Cottbus
    Straße der Jugend 16
    03042 Cottbus
    Deutschland